Anträge

Bedarfsgerechter Ausbau der Kinderbetreuungsangebote in Ehringshausen


Damit niemand draußen bleiben muss: Neuer Bedarfsplan für Eh

Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand,

  1. den Bedarfsplan für Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen für Kinder und in der Tagespflege fortzuschreiben und der Gemeindevertretung erforderliche Maßnahmen zur Umsetzung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Dabei sind auch die Möglichkeiten der Eröffnung einer zusätzlichen Kindertageseinrichtung und der Ausbau der Kindertagespflege einzubeziehen,
  2. sicherzustellen, dass Eltern nach Geburt ihres/ihrer Kinder jeweils aktuelle Informationen zu den in Ehringshausen bestehenden Betreuungsangeboten in Tageseinrichtungen und Tagespflege erhalten.

Begründung:

Der im Sozial- und Kulturausschuss jüngst erstattete Bericht des Gemeindevorstands über die aktuelle Belegungs- und Wartelistensituation in den Betreuungseinrichtungen der Gemeinde zeigt, dass das bestehende Angebot an Betreuungsplätzen zu knapp bemessen sein dürfte. Daher sollte der Bedarfsplan nach § 30 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs fortgeschrieben werden.

Frisch gebackene Eltern erhalten bereits Glückwünsche der Gemeinde. Dabei sollten künftig auch Informationen zu Betreuungsangeboten in der Gemeinde, und zwar sowohl für Kitas als auch für Tagespflegepersonen, zur Verfügung gestellt werden.

 

Abschaffung der Straßenbeiträge


Milde Gabe reicht nicht

Der Gemeindevorstand wird beauftragt zu prüfen, welche Auswirkungen die Abschaffung der Straßenbeitragssatzung in der Gemeinde Ehringshausen hätte. Dabei ist der Gemeindevertretung vorzulegen,

  1. wie eine Abschaffung rechtlich umgesetzt werden könnte,
  2. welche Kosten in den nächsten 5 Jahren auf die Gemeinde zukämen, wenn sie die notwendigen Sanierungen in der Gemeine vollständig selbst tragen müsste und welche Straßen aus heutiger Sicht in den nächsten 5 Jahren zu sanieren sind,
  3. wie die nicht mehr durch Straßenbeiträge gedeckten Auszahlungen zu finanzieren wären
  4. bezüglich welcher Maßnahmen in den zurückliegenden 25 Jahren Straßenbeiträge (ausdrücklich nicht Erschließungsbeiträge) erhoben wurden.

Begründung:

Die politische Diskussion um die Straßenbeiträge in Ehringshausen dauert nun schon seit einigen Jahren an. Andernorts wird sogar die vollständige Abschaffung von Straßenbeitragssatzungen diskutiert.

Grundlegende Entscheidungen über eine Veränderung der Abrechnungsmethodik wurden in unserer Gemeinde jedoch bislang nicht getroffen. Um alle denkbaren Varianten seriös beurteilen zu können, möchte die SPD-Fraktion seitens des Gemeindevorstands die Möglichkeit einer vollständigen Abschaffung der Straßenbeiträge auseinandergesetzt bekommen. Auf dieser Basis können dann zeitnah Entscheidungen getroffen werden. Da eine Abschaffung vermutlich gravierende Auswirkungen hätte, bedarf es einer seriösen und ergebnisoffenen Prüfung.

 

Ehringshäuser Bürger-App / Smart Ehringshausen

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, im Zuge der Umsetzung der Überarbeitung der Internetpräsenz der Gemeinde zu prüfen, welche Kosten der Gemeinde für eine Bürger-App mit Informationen insbesondere zu kommunalen Dienstleistungen, Veranstaltungen in der Gemeinde und zur Warnung der Bevölkerung entstehen, die für die Nutzer kostenlos zur Verfügung steht. Die Informationen sollten auch ortsteilbezogen gefiltert werden können und Informationsmöglichkeiten für die Ortsbeiräte bieten.

 

Bezuschussungsmöglichkeiten und/oder ein Modellprojekt mit Anbietern wie z.B. ekom21 sind mitzuprüfen.

 

Begründung:

 

Die Gemeindevertretung hat auf Antrag der CDU-Fraktion bereits beschlossen, dass die Internetpräsenz der Gemeinde grundlegend überarbeitet wird.

 

Im Zuge der Umsetzung dieses Beschlusses sollte darüber hinaus angestrebt werden, dass der Bevölkerung sich über eine Ehringshäuser Bürger-App über kommunale Dienstleistungen wie Müllabfuhrtermine, Öffnungs- und Schließzeiten kommunaler Einrichtungen, Sitzungstermine, Wahlergebnisse, aber auch das Vereinsleben, informieren können. Zudem sollten Hinweise und Warnungen an die Bevölkerung möglich sein.

 

Insgesamt würde ein solches Angebot Ehringshausen „smarter“ machen und die Information insbesondere der jüngeren Bevölkerung mit der Gemeinde stärken.

 

Es gibt vermutlich wenige Gemeinden mit einem solchen Angebot. Von daher sollte geprüft werden, ob sich nicht Zuschüsse oder verbilligte Umsetzungsmöglichkeiten für ein Modellprojekt ergeben. Auch die Dorferneuerung könnte für eine solche Dienstleistung offen stehen. Dies ist zumindest zu prüfen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Sebastian Koch

 

Elternbeiträge in den Kitas komplett abschaffen - und sauber finanzieren!


Entlastung der Eltern - statt schwarz-grünes Mogelpaket

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ehringshausen fordert den Hessischen Landtag und die Hessische Landesregierung auf, den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder komplett frei von Elternbeiträgen zu stellen.
  2. Die kommunalen Einnahmeausfälle durch die Entlastung der Eltern müssen dauerhaft ausgeglichen werden. Die Entlastung der Eltern darf nicht durch Mittel finanziert werden, die für die Sicherung der Finanzausstattung der Kommunen bestimmt sind.

 

 

Begründung:

 

Die hessische Landesregierung beabsichtigt, für Kinder über 3 Jahren den sechsstündigen Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder für die Eltern kostenlos zu ermöglichen. Zur Finanzierung ist im Haushaltsentwurf der Landesregierung für den Doppelhaushalt 2018/2019 ein Rückgriff auf Mittel im Kommunalen Finanzausgleich vorgesehen. Damit werden Eltern mit Mitteln entlastet, die bisher zur Sicherung der Finanzausstattung der Kommunen ohne Zweckbindung zur Verfügung standen.

Es muss sichergestellt sein, dass die Kommunen die Einnahmeausfälle aus dem Verzicht auf Elternbeiträge dauerhaft und in voller Höhe ausgeglichen bekommen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Hans-Jürgen Kunz      Sebastian Koch

Fraktionsvorsitzender  Fraktionsvorsitzender

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Kommunalpolitik

  1. Der Ausschuss für Soziales und Kultur wird beauftragt, die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen an der Willensbildung der Gemeinde sicher zu stellen. Erfahrungen der Schulen und Kindertageseinrichtungen, der gemeindlichen und freien Jugendpflege und aus der Sozialarbeit an Schulen sind einzubeziehen.
  2. Die Geschäftsordnung des Kinder- und Jugendbeirats der Gemeinde Ehringshausen vom 28.11.2003 wird auf Grundlage der Ergebnisse der Beratungen überarbeitet oder ggfls. aufgehoben.
  3. Der Gemeindevertretung ist bis spätestens 30.06.2017 über die gefundenen Ergebnisse zu berichten, soweit die Angelegenheit nicht vorher einer Beschlussfassung in der Sache zugeführt ist.

 

Begründung:

Kinder und Jugendliche unterhalb des wahlberechtigten Alters haben noch keine unmittelbaren Mitwirkungsmöglichkeiten in der Kommunalpolitik. Die bisherigen Versuche der Einrichtung eines Kinder- und Jugendbeirats sind nicht auf Dauer erfolgreich gewesen. Zudem ist es im allgemeinen Interesse, dass Kinder und Jugendliche frühzeitig an demokratische Teilhaberechte herangeführt werden.

 

Demographische Entwicklung in Ehringshausen weiter aktiv gestalten

Antrag vom 6. Januar 2016:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, zur positiven Beeinflussung der Bevölkerungsentwicklung der Gemeinde Ehringshausen insbesondere

  • das Angebot an Kinderbetreuungsmöglichkeiten (in Tageseinrichtungen und Tagespflege) so zu gestalten, dass Angebote für die Eltern bei rechtzeitiger Anmeldung ohne Wartezeiten zur Verfügung stehen und jeweils zum Beginn des Kindergartenjahres über Inanspruchnahme, Platzangebot und ggfls. bestehende Wartelisten zu berichten,
  • die Vorbereitungen für die Besiedlung des bestehenden Bebauungsplans im Ortsteil Ehringshausen im Bereich Borngraben/Zehnetfrei zu treffen und die erforderlichen Investitionen in den Haushaltsplänen ab 2017 abzubilden,
  • nach Möglichkeit für neue Nutzungen frei werdende Flächen in den Ortskernen für Wohnbebauungen zu aktivieren und
  • darauf hinzuwirken, dass in unmittelbarer Nähe zur Anschlussstelle Ehringshausen der Bundesautobahn 45 Gewerbeflächen erschlossen werden können.

Begründung:

Der Vorbericht zum Haushaltsplan 2016 weist bereits auf die unterschiedlichen Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung in der Gemeinde Ehringshausen und daraus zu ziehende Folgerungen hin.

Nach den im Frühjahr 2015 veröffentlichten Daten der HessenAgentur ist auf Grundlage der Entwicklung von 2000-2013 ein moderater Bevölkerungsrückgang, nach den Angaben der Bertelsmann-Stiftung auf Basis von Daten 2008-2012 ein stärkerer Rückgang zu erwarten.

Beide Quellen betonen aber, dass die weitere Entwicklung damit nicht vorgezeichnet, sondern im Gegenteil noch stark beeinflussbar ist. Aktuell verzeichnen Ballungsräume und die Nachbarkommunen größerer Zentren stark steigende Immobilienpreise; Ehringshausen mit seiner attraktiven Verkehrsanbindung und seinen vergleichsweise moderaten Grundstückspreisen könnte hier attraktiver werden als noch vor wenigen Jahren erwartet.

Gute Bedingungen für Familien und ein breit gefächertes Arbeitsplatzangebot vor Ort sollten helfen, diese Stärke zu nutzen.

 

Kinderfreundliche Gemeinde: Wickelmöglichkeiten für gemeindliche Einrichtungen


Und wohin, wenn die Windel voll ist?

Antrag der SPD-Fraktion vom Oktober 2015 (beschlossen)

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, in den Dorfgemeinschaftshäusern, dem Bürgerhof, der Volkshalle, der gemeindlichen Sporthalle und im Rathaus nach den örtlichen Möglichkeiten schnellstmöglich geeignete Wickelmöglichkeiten (soweit noch nicht vorhanden) zu schaffen.

 Begründung:

Wickelmöglichkeiten sind in vielen privaten Einrichtungen wie Supermärkten, Warenhäusern oder Restaurants längst Standard. Die Gemeinde sollte hier nachziehen.

 

Stellungnahme der Gemeinde zur Kreisstraße 64

Vorschlag der SPD-Fraktion für eine Stellungnahme der Gemeinde an den Lahn-Dill-Kreis; beschlossen wurde dann ein Vorschlag der Ortsbeiräte Daubhausen und Dillheim gleicher Stoßrichtung.

  1. Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand,
  1. gegenüber dem Lahn-Dill-Kreis als Straßenbaulastträger auf eine Sanierung der Kreisstraße 64 zwischen Daubhausen und Dillheim und
  2. aufgrund der Bedeutung als Anschluss an die B277 und als kürzeste Verbindung zum Anschluss an die A45 gegenüber den zuständigen Fachbehörden auf die Beibehaltung der Einstufung als Kreisstraße hinzuwirken.
  1. Im vorstehenden Sinne ist insbesondere bei Stellungnahmen wie beispielsweise der anstehenden Anhörung der Städte und Gemeinden zum Entwurf des Haushaltsplans des Lahn-Dill-Kreises vorzugehen. Dabei soll ein Ausweis von Brücken- und Fahrbahnsanierung im Investitionsprogramm des Kreises vorgeschlagen werden; ein Vorziehen der Sanierung der schadhaften Fahrbahn vor dem Ortseingang Daubhausen aus Richtung Dillheim ist ausdrücklich erwünscht.
  2. Die Sanierung von Brückenbauwerk und Fahrbahn sollte künftig wieder eine Benutzung auch für den landwirtschaftlichen Verkehr ermöglichen.

Begründung:

Kreisstraßen sind nach § 3 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) u.a. Straßen, die dem unentbehrlichen Anschluss von Gemeinden oder räumlich getrennten Ortsteilen an überörtliche Verkehrswege dienen oder zu dienen bestimmt sind.

Der Abschnitt der Kreisstraße 64 von Dillheim nach Daubhausen bewirkt den Anschluss Daubhausens an die Bundesstraße und stellt die kürzeste Verbindung zur Anschlussstelle Ehringshausen der A45 sowie nach Wetzlar als der nächsten Stadt mit Funktionen eines Oberzentrums dar. Sie stellt zudem den kürzesten Weg für alle dar, die ihren Arbeitsplatz in Ehringshausen, Aßlar oder Wetzlar haben oder über die A45 pendeln. Für die Dillheimer bewirkt sie die Verbindung zum Sportplatz.

Demgegenüber bewirkt die Verbindung nach Katzenfurt lediglich einen Anschluss an eine Landesstraße.

Sicherlich benötigen die notwendigen Planungen und Vorbereitungen Zeit. Zumindest sollte aber das Investitionsprogramm des Kreises einen diesbezüglichen Merkposten enthalten und nach Möglichkeit mindestens die Fahrbahnsanierung schnell erfolgen.

 

Vereinsförderungsrichtlinien überarbeiten und aufstocken

Antrag von SPD und FWG vom 26.03.2015:

Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand, die Vereinsförderungsrichtlinie zu überarbeiten und die ausgewiesenen Fördersätze in der Vereinsförderrichtlinie zum 1.1.2016 wie folgt zu ändern: Förderbetrag pro erwachsenen Mitglied: 0,60 Euro und Förderbetrag pro jugendlichem Mitglied: 7 Euro.

Begründung:

Die Fördersätze sind bei Einführung des Euro zum 1. 1. 2002 im Wesentlichen nur umgerechnet worden. Weitergehende Erhöhungen unterblieben sicherlich wegen der zeitweise schwierigen Haushaltslage. Besonders die Jugendarbeit der Vereine sollte aber besser gefördert werden.

Bei dieser Gelegenheit sollte auch geprüft werden, inwieweit aus der Förderpraxis der Gemeinde Anpassungsbedarf der Förderrichtlinien besteht. Dies sollte in eine Überarbeitung einfließen.

 

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