Was sollte ein Bürgermeister können?

Veröffentlicht am 21.06.2009 in Kommunalpolitik

Die Wetzlarer Neue Zeitung hat in ihrer Ausgabe vom Pfingstsonntag, 31. Mai 2009, S. 10 ein Interview mit dem Kommunalrechtsexperten am Fachbereich Rechtswissenschaft der Justus-Liebig-Universität in Gießen, Prof. Dr. Thomas Groß veröffentlicht. Neben anderen interessanten Passagen befasst sich ein Teil auch mit Qualifikationsanforderungen an (Ober-) Bürgermeisterkandidaten. Diesen geben wir nachfolgend wieder:

Frage: „Gibt es Qualifikationsanforderungen an einen OB?"
Antwort: „Rechtlich nicht, außer dass man die formalen Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllen muss. In einer Großstadt ist Verwaltungserfahrung oder eine juristische Ausbildung gar nicht so wichtig. Dafür hat man entweder andere hauptamtliche Dezernenten oder ausreichend Personal in der Stadtverwaltung. In kleineren Gemeinden, in denen der Bürgermeister sehr viel mehr in den Verwaltungsalltag eingebunden ist, ist eine Verwaltungsausbildung sicher gut. Es gibt Gemeinden, die Leute ohne jede Erfahrung zum Bürgermeister gewählt haben, die haben das aber zum Teil bereut."

 

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