SPD Ehringshausen

Antrag zur Gemeindevertretung am 17. September: Einstufung der K64

Veröffentlicht am 05.09.2015 in Kommunalpolitik

Stellungnahme der Gemeinde Ehringshausen zur Einstufung und Sanierung der Kreisstraße 64 zwischen Daubhausen und Dillheim

 

 

  1. Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand,
  1. gegenüber dem Lahn-Dill-Kreis als Straßenbaulastträger auf eine Sanierung der Kreisstraße 64 zwischen Daubhausen und Dillheim und
  2. aufgrund der Bedeutung als Anschluss an die B277 und als kürzeste Verbindung zum Anschluss an die A45 gegenüber den zuständigen Fachbehörden auf die Beibehaltung der Einstufung als Kreisstraße hinzuwirken.
  1. Im vorstehenden Sinne ist insbesondere bei Stellungnahmen wie beispielsweise der anstehenden Anhörung der Städte und Gemeinden zum Entwurf des Haushaltsplans des Lahn-Dill-Kreises vorzugehen. Dabei soll ein Ausweis von Brücken- und Fahrbahnsanierung im Investitionsprogramm des Kreises vorgeschlagen werden; ein Vorziehen der Sanierung der schadhaften Fahrbahn vor dem Ortseingang Daubhausen aus Richtung Dillheim ist ausdrücklich erwünscht.
  2. Die Sanierung von Brückenbauwerk und Fahrbahn sollte künftig wieder eine Benutzung auch für den landwirtschaftlichen Verkehr ermöglichen.

Begründung:

 

Kreisstraßen sind nach § 3 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) u.a. Straßen, die dem unentbehrlichen Anschluss von Gemeinden oder räumlich getrennten Ortsteilen an überörtliche Verkehrswege dienen oder zu dienen bestimmt sind.

Der Abschnitt der Kreisstraße 64 von Dillheim nach Daubhausen bewirkt den Anschluss Daubhausens an die Bundesstraße und stellt die kürzeste Verbindung zur Anschlussstelle Ehringshausen der A45 sowie nach Wetzlar als der nächsten Stadt mit Funktionen eines Oberzentrums dar. Sie stellt zudem den kürzesten Weg für alle dar, die ihren Arbeitsplatz in Ehringshausen, Aßlar oder Wetzlar haben oder über die A45 pendeln. Für die Dillheimer bewirkt sie die Verbindung zum Sportplatz.

Demgegenüber bewirkt die Verbindung nach Katzenfurt lediglich einen Anschluss an eine Landesstraße.

Sicherlich benötigen die notwendigen Planungen und Vorbereitungen Zeit. Daher sollte das Investitionsprogramm des Kreises bereits die Kosten für Planung und Ausführung enthalten und nach Möglichkeit mindestens die Fahrbahnsanierung schnell erfolgen.

 

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