- Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Verkaufspreise für Bauland in bestehenden Bebauungsgebieten in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Eine Aktualisierung hat mindestens bei Vorliegen neuer Bodenrichtwerte zu erfolgen. Bis zum 31.12.2015 legt der Gemeindevorstand der Gemeindevertretung eine Liste mit Vorschlägen für neue Preise vor.
- Soweit die Erwerber
- das erworbene Grundstück binnen zwei Jahren nach Erwerb bebauen,
- sich mit allen Haushaltsangehörigen in Ehringshausen mit Hauptwohnung anmelden und
- Kinder unter zehn Jahren unter den Haushaltsangehörigen sind,
erhalten die Erwerber auf Antrag 3.000 Euro je Kind unter zehn Jahren erstattet, das am Ende des dritten auf den Erwerb folgenden Kalenderjahres im Haushalt wohnt und mit Hauptwohnung in Ehringshausen gemeldet ist. Die Erstattung erfolgt nur auf Antrag und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch auf die Erstattung besteht nicht.