SPD/FWG-Initiative zur Abschaffung der Straßenbeiträge in Ehringshausen erfolgreich

Veröffentlicht am 01.02.2020 in Kommunalpolitik

Mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, FWG und Bündnis 90/Die Grünen hat die Ehringshäuser Gemeindevertretung die Aufhebung der 2005 erlassenen Straßenbeitragssatzung beschlossen. Die Satzung sah vor, dass bei grundhaften Straßensanierungen die Anlieger von Anliegerstraßen 75%, von Durchgangsstraßen je nach Bedeutung 25 oder 50% der Investitionskosten tragen müssen. Die SPD hatte zur letzten Kommunalwahl 2016 versprochen, dass sie dieses System einmaliger Straßenbeiträge auf den Prüfstand stellen will. Hintergrund sind die hohen Belastungen, die die Anlieger in vielen Fällen tragen müssen. Jüngste Modellberechnungen zeigten, dass im Einzelfall bis zu 50.000 Euro, nicht selten Beträge über 20.000 Euro von den Straßenanliegern zu berappen wären.

Diese Einmalbelastungen halten die SPD-Mitglieder in der Gemeindevertretung einmütig nicht für zumutbar, erläuterte Fraktionsvorsitzende Sebastian Koch. Deshalb hatte sich die Mehrheit der Fraktion für die Einführung so genannter Wiederkehrender Straßenbeiträge nach dem Solmser Vorbild ausgesprochen. Mit diesen Wiederkehrenden Straßenbeiträgen werden die Lasten des Straßenbaus auf viel mehr Schultern verteilt. Zugleich erhält die Gemeinde zweckgebundene Mittel für Straßeninvestitionen. Dafür fand sich in der Gemeindevertretung aber keine Mehrheit. Zwei Mitglieder der Fraktionen von SPD und FWG, die wiederkehrende Beiträge bevorzugt hätten, enthielten sich der Stimme.

Unser Fraktionsvorsitzender Sebastian Koch machte deutlich, dass vor diesem Hintergrund eine Abschaffung der bisherigen Satzung nötig sei. Das bisherige System mit seinen hohen Einmalbelastungen sei nicht zumutbar. Wenn es keine wiederkehrenden Straßenbeiträge gibt, muss notfalls die Grundsteuer B angezapft werden. Auch so werden die Kosten von Straßensanierungen auf viele Schultern verteilt. Rechtlich ist eine Zweckbindung von Steuereinnahmen aber nicht möglich. „Die Abschaffung ist aber besser als es zu lassen, wie es ist,“ sagte Sebastian Koch. Die CDU-Fraktion sprach sich per Antrag für eine Satzungsänderung aus, die niedrigere Anliegeranteile vorsah. Aber selbst dann wären Beitragsforderungen von 15.000 Euro keine Seltenheit gewesen. Das lehnten SPD und FWG ab.

David Rauber erinnerte daran, dass die Gemeindegremien in den letzten Jahren grundhafte Straßensanierungen erst gar nicht mehr beschlossen hätten, weil sie die Anlieger vor den hohen Beiträgen schützen wollten. „Die Einmalbeiträge sind de facto längst Vergangenheit, haben schon keine Gegenwart – wie sollen sie dann eine Zukunft haben?,“ fragte Rauber. Das CDU-Modell beseitige das Problem hoher Einmalbelastungen nicht, es bleibe beim besonderen Verwaltungsaufwand für die Beitragserhebung bei geringeren Einnahmen der Gemeinde.

 

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