Steuerberater Christian Muskat berichtete über Alterseinkünfte und Abgeltungssteuer

Veröffentlicht am 16.05.2009 in Allgemein

v. l. n. r.: Erhard Henrich, Jürgen Mock und Christian Muskat

Kompliziertes und trockenes Steuerrecht alltagstauglich und verständlich erklärt: Das bot der Informationsabend, den SPD-Bürgermeisterkandidat Jürgen Mock in Sachen Alterseinkünfte und Abgeltungssteuer organisiert hatte. Steuerberater Christian Muskat von der Kanzlei Keil, Drescher & Muskat aus Lahnau, hat im Rahmen einer Informationsveranstaltung zur Bürgermeisterwahl 2009 in Ehringshausen einen Vortrag gehalten zu den Themen Alterseinkünftegesetz und Abgeltungssteuer. Zwar ist das Alterseinkünftegesetz bereits seit 2005 in Kraft. Jedoch wird es in diesem Herbst wieder brandaktuell.

Warum? Die Rentenversicherungen, Alterskassen und Lebensversicherer versenden ab dem 01.10.2009 sog. Rentenbezugsmitteilungen an die Finanzämter. Darin wird das zuständige Finanzamt über sämtliche Renteneinkünfte der Steuerpflichtigen von 2005 bis 2008 informiert.

Wer mit seinen Einkünften über die steuerlichen Grundfreibeträge kommt und bislang in der Vergangenheit keine Einkommensteuererklärung abgegeben hat, für den kann es ab Oktober brenzlig werden.

„Wer neben seinen Renteneinkünften noch Kapitalerträge oder Vermietungseinkünfte erzielt, der kann schnell über die Grenzen kommen, ab der Steuern anfallen,“ so Muskat. Der Steuerberater rät aber nicht zur Panikmache, sondern empfiehlt den Betroffenen sich mit ihrem Einzelfall steuerlichen Rat einzuholen. Wer in den steuerpflichtigen Bereich kommt, der kann für die zurückliegenden Jahre noch eine Selbstanzeige abgeben bzw. die Einkünfte nacherklären.
Neben der Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen und sonstigen Versicherungsbeiträgen, ging der Referent auch auf die unterschiedliche Besteuerung von Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Pensionen und privaten Renten ein.

Die vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2002 geforderte steuerliche Gleichbehandlung von Rentnern und Pensionären wird erst nach einer langen Übergangsphase bis zum Jahr 2040 verwirklicht sein, erläuterte Steuerberater Muskat. Erst im Jahr 2040 können sowohl die Beiträge zu 100% im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, als dass auch die Renten und Pensionen voll zu 100% steuerpflichtig sind.

Zum Schluss wurden noch die Neuregelungen der ab 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Abgeltungssteuer dargestellt und auf die Möglichkeit hingewiesen Freistellungsaufträge bei Banken einzureichen bzw. sog. Nichtveranlagungsbescheinigungen beim Finanzamt zu beantragen für solche Personen, die mit ihren gesamten Einkünften unter den steuerlichen Grundfreibeträgen liegen.

Am Ende der Veranstaltung war ausreichend Raum für Fragen der Zuhörer.

 

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