Kommunalpolitik
Stellungnahme der Gemeinde Ehringshausen zur Einstufung und Sanierung der Kreisstraße 64 zwischen Daubhausen und Dillheim
erhalten die Erwerber auf Antrag 3.000 Euro je Kind unter zehn Jahren erstattet, das am Ende des dritten auf den Erwerb folgenden Kalenderjahres im Haushalt wohnt und mit Hauptwohnung in Ehringshausen gemeldet ist. Die Erstattung erfolgt nur auf Antrag und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch auf die Erstattung besteht nicht.